Rechtsprechung
BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94, 1 BvR 1102/95 |
DDR-Hochschullehrer I
Art. 5 Abs. 3 Satz 1, Art. 3 Abs. 1 GG
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
DDR-Hochschullehrer
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerden betreffend die Zuordnung von Hochschullehrern der ehemaligen DDR teilweise erfolgreich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zu den Mitgliedschaftsrechten ehemaliger DDR-Hochschullehrer
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94, 1 BvR 1102/95
- BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 1864/94
Papierfundstellen
- BVerfGE 95, 193
- NVwZ 1997, 989 (Ls.)
- DVBl 1997, 1194 (Ls.)
- BeckRS 1997, 14568
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
Das durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit schützt als Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und steht jedem zu, der wissenschaftlich tätig ist oder tätig werden will (vgl. BVerfGE 35, 79 ).Darüber hinaus gibt es dem einzelnen Wissenschaftler ein Recht auf solche staatlichen Maßnahmen auch organisatorischer Art, die zum Schutz seines grundrechtlich gesicherten Freiheitsraums unerläßlich sind, weil sie ihm freie wissenschaftliche Betätigung überhaupt erst ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 79 ).
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantiert den im Rahmen des wissenschaftlichen Betriebs einer Hochschule tätigen Trägern dieses Grundrechts deshalb auch die zur Wahrung der Wissenschaftsfreiheit erforderlichen Mitwirkungsrechte und Einflußmöglichkeiten in den Organen der Hochschulselbstverwaltung (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 56, 192 ).
Ihnen muß deshalb nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG im Verhältnis zu den anderen Mitgliedern der Hochschule bei Entscheidungen, die unmittelbar die Lehre betreffen, der dieser Stellung entsprechende maßgebende Einfluß, und bei Entscheidungen, die unmittelbar Fragen der Forschung oder die Berufung der Hochschullehrer zum Gegenstand haben, ein weitergehender, ausschlaggebender Einfluß vorbehalten bleiben (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 43, 242 ).
Damit entsprechende organisatorische Vorkehrungen im Interesse des einzelnen Hochschullehrers wie des Wissenschaftsbetriebs selbst funktionsgerecht greifen, ist es nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG weiter geboten, die Gruppe der Hochschullehrer in sich homogen zusammenzusetzen (vgl. BVerfGE 35, 79 ).
Dabei ist als Hochschullehrer, unabhängig von seiner dienstrechtlichen Stellung, der akademische Forscher und Lehrer zu verstehen, der aufgrund der Habilitation oder eines sonstigen gleichbewerteten Qualifikationsbeweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 56, 192 ).
Dem Gesetzgeber kommt bei der organisatorischen Ordnung der Hochschulen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 66, 155 ) wie bei der Überleitung wissenschaftlichen Personals in die dort bestehenden Gruppen (vgl. BVerfGE 43, 242 ) ein Regelungsspielraum zu.
Auch muß es dem Gesetzgeber überlassen bleiben, auf welche Weise er den festgestellten Verfassungsverstoß beseitigt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 43, 242 ; 56, 192 ; 61, 210 ).
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1102/95
Die Berufsfreiheit als einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
- 1 BvR 1102/95 -.Im Verfahren 1 BvR 1102/95 wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner am 22. Mai 1995 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen Art. 1 Nr. 13 Buchstabe b HAnpG.
Zu der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1102/95 haben das Abgeordnetenhaus von Berlin, die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur und der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts Stellung genommen.
Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1102/95 ist dagegen im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität unzulässig.
Die Kostenentscheidung beruht im Verfahren 1 BvR 1864/94 auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, im Verfahren 1 BvR 1102/95 auf § 34 a Abs. 3 BVerfGG.
Das gleiche gilt im Ergebnis auch für die Auslagenerstattung im Verfahren 1 BvR 1102/95.
- BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78
Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantiert den im Rahmen des wissenschaftlichen Betriebs einer Hochschule tätigen Trägern dieses Grundrechts deshalb auch die zur Wahrung der Wissenschaftsfreiheit erforderlichen Mitwirkungsrechte und Einflußmöglichkeiten in den Organen der Hochschulselbstverwaltung (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 56, 192 ).Dabei ist als Hochschullehrer, unabhängig von seiner dienstrechtlichen Stellung, der akademische Forscher und Lehrer zu verstehen, der aufgrund der Habilitation oder eines sonstigen gleichbewerteten Qualifikationsbeweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 56, 192 ).
Als Rechtfertigungsgrund kommt beispielsweise die - ihrerseits durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gebotene - Förderung der Funktionsfähigkeit der Hochschulorgane in Betracht (vgl. BVerfGE 56, 192 ).
Auch muß es dem Gesetzgeber überlassen bleiben, auf welche Weise er den festgestellten Verfassungsverstoß beseitigt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 43, 242 ; 56, 192 ; 61, 210 ).
- BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
Auszug aus BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
Das ist in erster Linie am Maßstab der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) in Verbindung mit Art. 33 GG (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ) zu überprüfen.Daneben kommt wegen der Bedeutung, die der dienstrechtliche Status eines Professors für seine wissenschaftliche Tätigkeit haben kann, auch die durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistete Wissenschaftsfreiheit als Prüfungsmaßstab in Betracht (vgl. auch BVerfGE 85, 360 ).
Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen worden ist, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 84, 133 ; 85, 360 ).
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
Hessisches Universitätsgesetz
Auszug aus BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantiert den im Rahmen des wissenschaftlichen Betriebs einer Hochschule tätigen Trägern dieses Grundrechts deshalb auch die zur Wahrung der Wissenschaftsfreiheit erforderlichen Mitwirkungsrechte und Einflußmöglichkeiten in den Organen der Hochschulselbstverwaltung (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 56, 192 ).Dabei ist als Hochschullehrer, unabhängig von seiner dienstrechtlichen Stellung, der akademische Forscher und Lehrer zu verstehen, der aufgrund der Habilitation oder eines sonstigen gleichbewerteten Qualifikationsbeweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 56, 192 ).
Andernfalls wäre die vom Homogenitätsprinzip geforderte klare Abgrenzung der verschiedenen an der Hochschule bestehenden Gruppen (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 61, 210 ; 88, 129 ) nicht mehr gewahrt.
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
Auszug aus BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
Ihnen muß deshalb nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG im Verhältnis zu den anderen Mitgliedern der Hochschule bei Entscheidungen, die unmittelbar die Lehre betreffen, der dieser Stellung entsprechende maßgebende Einfluß, und bei Entscheidungen, die unmittelbar Fragen der Forschung oder die Berufung der Hochschullehrer zum Gegenstand haben, ein weitergehender, ausschlaggebender Einfluß vorbehalten bleiben (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 43, 242 ).Dem Gesetzgeber kommt bei der organisatorischen Ordnung der Hochschulen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 66, 155 ) wie bei der Überleitung wissenschaftlichen Personals in die dort bestehenden Gruppen (vgl. BVerfGE 43, 242 ) ein Regelungsspielraum zu.
Auch muß es dem Gesetzgeber überlassen bleiben, auf welche Weise er den festgestellten Verfassungsverstoß beseitigt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 43, 242 ; 56, 192 ; 61, 210 ).
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
Der Einigungsvertrag sah aber in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 und 5 die Möglichkeit der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung vor, die der ordentlichen Kündigung unter anderem wegen fehlender fachlicher Qualifikation oder persönlicher Eignung und wegen mangelnden Bedarfs (vgl. auch BVerfGE 92, 140 ); Anlage I Kapitel XVI Sachgebiet A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe e und f enthält außerdem die hier einschlägigen Änderungen des Hochschulrahmengesetzes.Das ist in erster Linie am Maßstab der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) in Verbindung mit Art. 33 GG (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ) zu überprüfen.
Eingriffe in dieses Grundrecht, dessen einzelne Garantien sich nicht immer klar voneinander abgrenzen lassen (vgl. BVerfGE 92, 140 ), sind nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erlaubt, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt.
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
Das ist in erster Linie am Maßstab der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) in Verbindung mit Art. 33 GG (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ) zu überprüfen.Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen worden ist, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 84, 133 ; 85, 360 ).
- BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94
Universitätsgesetz NRW
Auszug aus BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
a) § 118 Abs. 4 Satz 1 HG LSA verstößt nicht gegen Bundesrecht, so daß es nicht schon an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit fehlt (vgl. BVerfGE 93, 85 ).Die zusätzliche Heranziehung von Art. 2 Abs. 1 GG ist dafür nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 93, 85 ).
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …
Auszug aus BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
Andernfalls wäre die vom Homogenitätsprinzip geforderte klare Abgrenzung der verschiedenen an der Hochschule bestehenden Gruppen (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 61, 210 ; 88, 129 ) nicht mehr gewahrt.Auch muß es dem Gesetzgeber überlassen bleiben, auf welche Weise er den festgestellten Verfassungsverstoß beseitigt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 43, 242 ; 56, 192 ; 61, 210 ).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
- BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
- BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
- BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83
Hochschule Hannover
- BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 7.94
außerplanmäßiger Professor - Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, 'materieller …
- BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
Promotionsberechtigung
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht
vgl. etwa BVerfG Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; Beschluss vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99/85, 1 BvR 461/85 - BVerfGE 72, 175 ; Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 1864/94, 1 BvR 1102/95 - BVerfGE 95, 193 . - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 95, 193 ; 102, 197 ). - BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
Eingriffe in das einheitliche Grundrecht der Berufsfreiheit können gerechtfertigt sein, wenn sie auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erfolgen, die den Grundsätzen der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 95, 193 ) genügt.
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Sie müssen durch ausreichend gewichtige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfGE 95, 193 ; 102, 197 ). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen worden ist, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 95, 193 ). - BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit des Hochschullehrers können insbesondere durch das Ziel der - ihrerseits durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten - Erhaltung und Förderung der Funktionsfähigkeit der Hochschulen sowie des Schutzes anderer Grundrechtsträger gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 55, 37 ; 95, 193 ; 111, 333 ; 122, 89 ). - StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Die eingreifende Vorschrift muss kompetenzgemäß erlassen worden sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfGE 95, 193 - Juris Rn. 85;… BVerfGE 102, 197 - Juris Rn. 64). - BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
Das von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit regelt als wertentscheidende Grundsatznorm das Verhältnis der Wissenschaft zum Staat und schützt als Abwehrrecht die freie wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 35, 79 ; 95, 193 ). - BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei …
Insoweit kann, wer durch eine Norm in seinen Grundrechten beeinträchtigt wird, auch rügen, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes über die Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten und das Verfahren nicht eingehalten worden sind (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 72, 175 ; 95, 193 ; stRspr). - BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00
Steuerberaterkammer
Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm mit formellem Verfassungsrecht vereinbar und insbesondere kompetenzgemäß erlassen worden ist, durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 95, 193 m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum …
- BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
- BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10
Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht; …
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96
Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit …
- BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16
Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
- BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08
Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens
- BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche …
- BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
Wissenschaftsfreiheit in der Theologie
- BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
"Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG
- BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 67/17 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - gleichheitswidriger …
- BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07
Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die …
- BVerfG, 27.11.2007 - 1 BvR 1736/07
Verfassungsmäßigkeit der Schließung der Bettenstation einer nuklearmedizinischen …
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20
Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der …
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2014 - 9 S 1273/13
Befugnisnorm für die Untersagung der Abgabe von Rohmilch - zum Begriff der Abgabe …
- OVG Sachsen, 27.11.2001 - 2 B 224/01
Hochschullehrer im materiellen Sinne (Definiton); Zugehörigkeit zur …
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20
Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der …
- VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531
Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R
Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik - …
- BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10
Anwaltsvorbehalt im Erbscheinsverfahren gem § 10 Abs 2, Abs 3 FamFG verletzt …
- BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07
Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des …
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 9 S 2883/11
Versagung der amtlichen Anerkennung als "natürliches Mineralwasser"
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20
Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der …
- BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 861/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines arbeitsvertraglichen …
- BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 1165/08
Stationsschließung an organisatorisch verselbständigtem Universitätsklinikum - …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports …
- OVG Thüringen, 25.10.2023 - 2 EO 344/22
Abbruch eines Auswahlverfahrens bei Neuzuschnitt einer Professur
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 9 S 1591/18
Anfechtung der Wahl eines Hochschulsenats; mit Leitungsfunktionen betraute …
- VG Karlsruhe, 16.10.2019 - 5 K 6914/17
Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- BVerwG, 31.07.2001 - 6 B 42.01
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Zuordnung eines wissenschaftlichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2001 - 2 A 12196/99
Rechtmäßigkeit der korporationsrechtlichen Zuordnung zum dienstrechtlichen Status …
- BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 3378/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines arbeitsvertraglichen …
- StGH Bremen, 09.06.2021 - St 1/21
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 Nr 1 HSchulG TH 2007 …
- VerfGH Baden-Württemberg, 24.05.2022 - 1 VB 26/19
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (RIS: HSchulG …
- VG Mainz, 15.10.2003 - 7 K 1168/02
Professor und auch nicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 11223/00
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 16/98 R
Beschränkung der Abrechenbarkeit einer Leistung nach dem EBM-Ä, …
- OVG Sachsen, 17.12.2008 - 2 B 245/06
Universität; Senat; Wahl; Grundordnung; Hochschullehrer; Gruppenuniversität; …
- VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
Zulassung zum Studiengang Kunst-Medien-Ästhetische Bildung, Politikwissenschaft; …
- BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 687/96
Kündigung nach Einigungsvertrag - Beteiligung der Personalvertretung
- VG Berlin, 07.12.2023 - 12 K 150.22
- OVG Niedersachsen, 07.10.2010 - 2 ME 368/09
Beamtenrechtlicher Status als Grundlage für eine sich aus § 4 Abs. 2 Nr. 2 …
- VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1017/08
Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?
- VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09
Verfassungsbeschwerde gegen die Eingliederung von Instituten der Universität in …
- VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1531/08
Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?
- VG Leipzig, 17.03.2014 - 4 L 72/14
Voraussetzungen für den Anspruch auf Fortsetzung des Verfahrens um die Besetzung …
- VG Stuttgart, 25.06.2009 - 4 K 1431/09
Blauzungenkrankheit und Impfpflicht
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2003 - 1 L 3141/02
Entscheidung über Gründungsrektor soll Ende Februar fallen
- VG Berlin, 06.08.2015 - 12 L 269.15
Durchführung einer Lehrveranstaltung
- VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 ZB 23.1134
Staatliche Festlegungen von Anforderungen für Pflegeheime
- VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
Aktion Mensch - Keine Losbestellung per Internet
- OVG Niedersachsen, 23.08.2002 - 10 ME 118/02
Außerplanmäßiger Professor; Betrauung; Hochschule; Hochschullehrer; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 5 B 17.17
Feststellung der Wahlberechtigung für die Wahlen zu den Hochschulgremien der …
- OVG Sachsen, 18.12.2014 - 2 A 568/13
Materieller Hochschullehrerbegriff, verfassungskonforme Auslegung
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.09.1999 - 8 Sa 772/98
Anspruch auf die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- FG Saarland, 19.03.2002 - 2 K 78/01
Verfassungsmäßigkeit des KraftStÄndG 1997; Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG
- VG Göttingen, 06.12.2001 - 4 A 4172/99
Fehlerhafte Rechtsbehelfbelehrung; Hochschullehrerbegriff; Professor, …